| Die Partnerorganisationen und ihre Aufgaben | |||
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| Die Polizei | |||
| ist für die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung zuständig. Sie ist ein Ersteinsatzmittel. Polizeiaufgaben der Kantone: Gefahrenabwehr, Hilfeleistungen, Strafverfolgung, Strassenverkehrsregelung, Strassen-verkehrsüberwachung sowie Signalisation, Amts- und Vollzugshilfe, Einsätze bei Katastrophen und Unfällen. | |||
| Die Feuerwehr | |||
| ist für die Rettung und die allgemeine Schadenwehr inkl. Brandbekämpfung und Elementarschadenbewältigung zuständig. Sie löst zusätzliche Aufgaben wie Öl-, Chemie- und Strahlenwehr. Sie ist ein Ersteinsatzmittel. | |||
| Das Gesundheitswesen | |||
| einschliesslich des sanitätsdienstlichen Rettungswesens stellt die medizinische Versorgung der Bevölkerung und der Einsatzkräfte sicher. Diese umfasst auch die psychologische Betreuung. Das sanitätsdienstliche Rettungswesen ist ein Ersteinsatzmittel. | |||
| Die technischen Betriebe | |||
| stellen sicher, dass Elektrizitäts-, Wasser- und Gasversorgung, Entsorgung, Verkehrsverbindungen sowie Telematik lagegerecht funktionieren bzw. nach entsprechenden Notmassnahmen wieder normalisiert werden. | |||
| Der Zivilschutz | |||
| ist, insbesondere bei Katastrophen und Notlagen, zuständig für: | |||
| 4 die Bereitstellung der Schutzinfrastruktur und der Mittel für die Alarmierung der Bevölkerung | |||
| 4 die Betreuung von schutzsuchenden und von obdachlosen Personen | |||
| 4 den Schutz von Kulturgütern | |||
| 4 Instandstellungsarbeiten | |||
| 4 Einsätze zu Gunsten der Gemeinschaft | |||
| 4 die Unterstützung der andern Partnerorganisationen | |||
| Die zivile Führung | |||
| Bei Alltagsereignissen liegt die Führung bei der Einsatzleitung der im Einsatz stehenden Partnerorganisationen (in der Regel bei den Ersteinsatzmitteln Feuerwehr und/oder Polizei). Bei Grossereignissen ist die Koordination der im Einsatz stehenden Partnerorganisationen notwendig. Die Führung obliegt einer Gesamteinsatzleitung, die sich aus ereignisbezogen ausgewählten Spezialistinnen oder Spezialisten der beteiligten Partnerorganisationen und der Verwaltung zusammensetzt. Bei Ereignissen von grossem Ausmass, wenn mehrere Partnerorganisationen während längerer Zeit im Einsatz stehen, übernimmt ein politisch legitimiertes Führungsorgan die Koordination und die Führung. Das Führungsorgan trägt die Führungsverantwortung und bereitet für die Behörde, welche die Gesamtverantwortung trägt, die Entscheide vor. | |||
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