Kulturgüterschutz
 
  Internationale Grundlage des Kulturgüterschutzes bildet das Haager Abkommen von 1954. Dieses fordert von den Staaten, die dem Abkommen beigetreten sind, die Sicherung der Kulturgüter in Friedenszeiten (erfassen, dokumentieren, geschützt unterbringen) und deren Respektierung durch die Armeen im Kriegsfall. Die Schweiz ist dem Abkommen 1962 beigetreten und hat 1966 ein eigenes Bundesgesetz erlassen.
   
Kulturgüter
  Kulturgüter sind bewegliche oder unbewegliche Güter, die für das kulturelle Erbe von grosser Bedeutung sind, wie z.B. Bau-, Kunst- oder geschichtliche Denkmäler kirchlicher oder weltlicher Art, archäologische Stätten, Gruppen von Bauten, die als Ganzes von historischem oder künstlerischem Interesse sind, Kunstwerke, Manuskripte, Bücher und andere Gegenstände.
   
Gefahren
  Neben kriegerischen Ereignissen sind Kulturgüter durch natur- und technikbedingte Gefahren sowie durch Diebstahl, Vandalenakte, unsachgemässe Lagerung (Feuchtigkeit) und Unkenntnis bedroht.
   
Schutzmassnahmen
  Die wichtigsten Objekte sind im Schweizerischen Inventar der Kulturgüter von nationaler und regionaler Bedeutung erfasst. Dies bildet neben den rechtlichen Grundlagen einen ersten Schritt zu deren Schutz. Dank Kenntnis von Standort und Bezeichnung können weitere Schutzmassnahmen geplant werden. Bewegliches Kulturgut wird erfasst und in Detailinventaren mit Hilfe von Fotoaufnahmen, Kurzbeschrieben und den Minimalmassen (Länge Breite Tiefe) der Objekte dokumentiert. Archivalien und Bibliotheksbestände werden mikroverfilmt. Dadurch kann einerseits das Original sachgerecht gelagert werden, andererseits sind die Informationen mittels Mikrofilm sichergestellt. Vielfach werden im Rahmen von Restaurierungen Gebäude-dokumentationen erstellt. Diese umfassen Pläne, Beschreibungen über die verwendeten Baumaterialien, Informationen zu Innenausstattungen und zu Mobiliar sowie Fotoaufnahmen. Ziel dieser Massnahmen ist es, im Falle einer Beschädigung oder Zerstörung, Grundlagen für den Wiederaufbau eines Gebäudes zu haben. Mögliche Gefahrenquellen für das Kulturgut werden erfasst und mit entsprechenden Massnahmen ihre Auswirkungen auf das Kulturgut möglichst minimiert. Ist bei beweglichem Kulturgut mit einer Auslagerung zu rechnen, wird eine Evakuationsplanung erstellt, welche auch die Menge der Kulturgüter sowie deren Raum- und Einrichtungsbedarf einschliesst. Für bedeutende Sammlungen und Archivbestände werden spezielle Schutzräume, die Kulturgüterschutzräume, erstellt. Wird aufgrund einer Gefahrenanalyse die Evakuation des Kulturgutes beschlossen, sind geeignete Lagerungsorte (Zugang, klimatische Bedingungen) bereits erfasst und benutzerfreundlich eingerichtet. Im Schadenfall werden kurzfristig Notdepots belegt.
   
Personal und Tätigkeiten
  Das Fachgebiet Kulturgüterschutz wird durch den Chef Kulturgüterschutz (C KGS) geleitet. Ihm stehen je nach Grösse des Zivilschutzes eine bestimmte Anzahl KGS-Spezialisten mit der entsprechenden Zusatzausbildung für folgende Aufgaben zur Seite:
  4 Unterstützen des C KGS bei der Planung der Schutzmassnahmen (Inventar, Kurzdokumentation)
  4 Erarbeiten der Einsatzplanung
  4 Beurteilen von KGS-Behelfsschutzräumen
  4 Leiten von Einsätzen von Freiwilligen
  4 Beraten und unterstützen der Einsatzdienste im Schadenfall
   
Zusammenarbeit mit Partnern
  Tritt trotz aller getroffener Vorsichtsmassnahmen ein Brand- oder Wasserschaden ein, gilt es die Feuerwehr sowie weitere Partner zu beraten. Dazu werden geeignete Einsatzpläne für die bedeutendsten Kulturgüter vorbereitet.
   
Internationales Schutzzeichen
  Das geschützte Kulturgut kann zur Erleichterung seiner Feststellung gekennzeichnet werden. Das Kennzeichen besteht aus einem nach unten hin spitzen Schild in Ultramarinblau und Weiss. Auf Anordnung des Bundesrates wird das Kulturgüterschild an alle Kulturgüter von nationaler Bedeutung sowie an Schutzräume für Kulturgüter angebracht. Nur Einzelobjekte können mit diesem Emblem versehe werden. Aus militärischen Gründen ist es undenkbar, ganze Ortsbilder wie Städte, Dörfer oder grössere Baugruppen mit dem Kulturgüterschild zu versehen.