Der Bevölkerungschutz

 

         
 
  Der Bevölkerungsschutz ist eines der sieben Instrumente, die der Schweiz zur Bewältigung der sicherheits-politischen Aufgaben zur Verfügung stehen.
Er ist als ziviles Verbundsystem der fünf Partnerorganisationen Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen, technische Betriebe und Zivilschutz konzipiert.
Für alle im Bevölkerungsschutz zusammengefassten Mittel liegt die Zuständigkeit bei den Kantonen.
 
  Zweck des Bevölkerungsschutzes ist es, die Bevölkerung und ihre Lebensgrundlagen bei Katastrophen und in Notlagen sowie im Falle bewaffneter Konflikte zu schützen sowie zur Begrenzung und Bewältigung von Schaden-ereignissen beizutragen. (Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz, Artikel 2)
   
Der Bevölkerungsschutz als ziviles Verbundsystem ist auf Ereignisse ausgerichtet, welche über die Alltagsereignisse hinausgehen, nämlich:
4 Katastrophen
  4 naturbedingte (z.B. Erdbeben)  
  4 zivilisationsbedingte (z.B. erhöhte Radioaktivität  
4 Notlagen  
  4 flächendeckende Gesundheitsgefährdungen  
  4 Notlagen im Flüchtlingsbereich  
  4 Ausfall grosser Teile der Informationsinfrastruktur  
4 Gewalt unterhalb der Kriegsschwelle  
  4 Erpressung der Schweiz von aussen  
  4 Extremismus/Terrorismus