| Auftrag des Zivilschutzes |
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| Auftrag | ||||
| Der
Zivilschutz wird schwergewichtig als Einsatzmittel der zweiten Staffel
im Verbundsystem des
Bevölkerungsschutzes positioniert. Er ist also kein
Ersteinsatzmittel, sondern ein die Partner unterstützendes
Einsatzelement. Insbesondere soll er die Durchhaltefähigkeit der anderen
Partnerorganisationen bei grossen und lang andauernden Katastrophen und
Notlagen erhöhen. Seine Aufgaben sind im Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz, Art. 3, festgehalten: |
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| Im Bevölkerungsschutz arbeiten als Partnerorganisationen zusammen: Absatz e: der Zivilschutz zum Schutz der Bevölkerung, zur Betreuung von Schutz suchenden Personen, zum Schutz der Kulturgüter, zur Unterstützung der Führungsorgane und der andern Partnerorganisationen sowie für Instandstellungsarbeiten und für Einsätze zugunsten der Gemeinschaft. | ||||
| Organisation | ||||
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Es ist die Aufgabe
von Gemeinde und Kanton, ihre Risiken und Gefahren zu kennen und
entsprechende Vorkehrungen zu treffen. |
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