Auftrag des Zivilschutzes

 

         
Auftrag
  Der Zivilschutz wird schwergewichtig als Einsatzmittel der zweiten Staffel im Verbundsystem des Bevölkerungsschutzes positioniert. Er ist also kein Ersteinsatzmittel, sondern ein die Partner unterstützendes Einsatzelement. Insbesondere soll er die Durchhaltefähigkeit der anderen Partnerorganisationen bei grossen und lang andauernden Katastrophen und Notlagen erhöhen.
Seine Aufgaben sind im Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz, Art. 3, festgehalten:
 
  Im Bevölkerungsschutz arbeiten als Partnerorganisationen zusammen: Absatz e: der Zivilschutz zum Schutz der Bevölkerung, zur Betreuung von Schutz suchenden Personen, zum Schutz der Kulturgüter, zur Unterstützung der Führungsorgane und der andern Partnerorganisationen sowie für Instandstellungsarbeiten und für Einsätze zugunsten der Gemeinschaft.
         
Organisation
 

Es ist die Aufgabe von Gemeinde und Kanton, ihre Risiken und Gefahren zu kennen und entsprechende Vorkehrungen zu treffen.
So richtet sich auch die Organisation des Zivilschutzes nach der Gefährdungsanalyse sowie nach topographischen Gegebenheiten und Strukturen in einem Kanton, einer Region oder einer Gemeinde. Die Organisation kann also unterschiedlich sein, wobei für die Planungen von einer Einsatzorganisation ausgegangen wird, welche ein Gebiet mit 6000 bis 10000 Einwohner umfasst.
Dabei legen die Kantone und Gemeinden im Rahmen des zur Verfügung stehenden Rekrutierungspotentials den Personalbedarf fest. Die Personalbewirtschaftung und Kontrolle ist Sache des Kantons.