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Ereignisbewältigung
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Der Bevölkerungsschutz ist ausgerichtet auf den Schutz der Bevölkerung, ihrer Lebensgrundlagen und der Kulturgüter primär bei Katastrophen und Notlagen.
Die Katastrophen, die sich in den vergangenen Jahren in der Schweiz ereignet haben, bestätigen die Notwendigkeit dieser Ausrichtung.
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Das Alltagsereignis ist ein Schadenereignis, welches von den lokalen oder regionalen Ersteinsatzmitteln Polizei, Feuerwehr und sanitätsdienstliches Rettungswesen selbständig bewältigt werden kann.
Bei der Feststellung eines Ereignisses ist wie folgt zu melden: • Was ist wann und wo geschehen (Anzahl der Verletzten, Zeit, Ort und evtl. Koordinaten) • Wetter (Sicht, Wolken, Niederschlag, Wind) • Zufahrtswege und allenfalls Landemöglichkeiten • Verbindung für allfällige Rückfragen (bedienter Festanschluss, Mobiltelefon, Funk) Ersteinsatzmittel, auch Blaulichtorganisationen genannt, können rund um die Uhr über die Notrufnummern alarmiert und aufgeboten werden und sind jederzeit einsatzbereit.
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Das Grossereignis Es ist ein örtlich begrenztes Schadenereignis, dessen Bewältigung ein Zusammenwirken mehrerer Partnerorganisationen, allenfalls mit Unterstützung von aussen, erforderlich macht, jedoch überschaubar bleibt. Die Partnerorganisationen bewältigen ein solches Ereignis mit modular aufgebauten Mitteln. Der modulare Aufbau geht vom Alltagsereignis aus. Die eingesetzten Mittel werden entsprechend der Art und dem Schweregrad eines Ereignisses verstärkt.
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Katastrophen und Notlagen Die Katastrophe ist ein natur- oder zivilisationsbedingtes Schadenereignis (bzw. ein schwerer Unglücksfall), das so viele Schäden und Ausfälle verursacht, dass die personellen und materiellen Mittel der betroffenen Gemeinschaft überfordert sind.
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Die Notlage ist eine Situation, die aus einer gesellschaftlichen Entwicklung oder einem technischen Ereignis entsteht und mit den ordentlichen Abläufen nicht wirkungsvoll bewältigt werden kann, weil sie die personellen und materiellen Mittel der betroffenen Gemeinschaft überfordert. Beispiele: • Flächendeckende Gesundheitsgefährdungen wie – Epidemien – Hitze /Trockenheit – biologischer Störfall • Notlage im Flüchtlingsbereich – intensive Migration • Ausfall grosser Teile der Informationsinfrastruktur
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Alarmierung und Aufgebot
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Aufgebot des Zivilschutzes Wird zur Bewältigung eines Ereignisses der Zivilschutz aufgeboten, haben die Angehörigen des Zivilschutzes gemäss Weisungen der Behörden einzurücken. Die Kantone regeln das Verfahren des Aufgebotes für Zivilschutzeinsätze.
Je nach den zur Verfügung stehenden technischen Mitteln erfolgt das Aufgebot über • SMT oder Pager über die Einsatzzentrale(n) für die Angehörigen des Zivilschutzes, die rasch benötigt werden; • Telefon oder behelfsmässige Mittel – in der Regel über das Zivilschutzkommando – für das Gros des Zivilschutzes. Das Aufgebot enthält folgende Informationen: • Datum/ Zeit • Einrückungsort (wenn nicht schon vorausbestimmt) • Ausrüstung (Angehörige von «Sofort»-Formatione haben ihre Ausrüstung in der Regel zuhause) • Wenn möglich Einsatzdauer
Angehörige von «Sofort»-Formationen rücken in der Regel an vorausbestimmten Orten ein, z.B. Zivilschutzanlagen, Feuerwehrlokal usw.7
Später aufgebotene Angehörige des Zivilschutzes rücken an einen Organisationsstandort ein, wo sie für den vorgesehenen Einsatz ausgerüstet, organisiert und vorbereitet werden.
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Die Einsatzleitung bei Schadenereignissen Auch die Einsatzleitung wird modular aufgebaut. In der normalen Lage, also bei Alltagsereignissen, liegt die Einsatzleitung in der Regel bei der Polizei oder Feuerwehr. Der Einsatzleiter ist die mit der Leitung der Hilfs- und Rettungsmassnahmen im Einsatzraum beauftragte Person.
Bei einem Grossereignis obliegt die Führung einer Gesamteinsatzleitung der beteiligten Partnerorganisationen; falls notwendig unter Einbezug von Spezialisten und Personal der Verwaltung. Der Gesamteinsatzleiter ist der Verantwortliche für alle bei einem solchen Ereignis eingesetzten Kräfte.
Die Organisation eines Schadenraumes Bei einem Schadenereignis, insbesondere aber bei einem Grossereignis oder einem Ereignis von der Grössenordnung einer Katastrophe müssen alle auf einem Schadenplatz oder im Schadenraum vorhandenen Mittel sinnvoll koordiniert und organisiert eingesetzt werden. Die Schadenraumorganisation ist bei den Partnern des Bevölkerungsschutzes institutionalisiert und die Signaturen der Einrichtungen wurden im Partnerverbund vereinheitlicht.
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Organisation bei einem punktuellen Ereigniss
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Organisation bei flächendeckenden Ereignissen
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