Die Aufgaben, welche der Zivilschutz gemäss dem Gesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz, zu übernehmen hat, sind sehr vielfältig. Je nach Einsatz bedingt dies, dass jeder Angehörige des Zivilschutzes, unabhängig von seiner Funktion als Stabsassistent, Betreuer oder Pionier in der Lage ist, Aufgaben und Tätigkeiten aus einem anderen Fachgebiet auszuführen.
|
|

"Bevölkerungsschutz - Haus"

|